Klosterkirche Doberlug
Die Geschichte des Zisterzienserklosters Dobrilugk und seiner Klosterkirche reicht zurück bis in das 12. Jahrhundert. Die 1228 eingeweihte Klosterkirche St. Marien ist eines der bedeutendsten Bauwerke Südbrandenburgs. Den Übergang vom romanischen zum gotischen Baustil kann man an der der spätromanischen Backstein-Basilika deutlich erkennen. Neben dem spätgotische Flügelaltar aus dem 16. Jahrhundert, die prächtige Bleiverglasung sowie der Chorraum mit den Fresco-Gemälden des Kirchenmalers Ernst Fey sind u.a. im Inneren der Kirche sehenswert. Die Klosterkirche Dobrilugk ist eine dreischiffige Pfeilerbasilika aus Backstein in Form eines lateinischen Kreuzes mit Querschiff, Chorquadrat und Apsis. Allgemein wird das Jahr 1184 als Baubeginn für Kirche und Kloster angenommen. Das überlieferte Weihejahr 1228 ist urkundlich nicht nachweisbar, aber angesichts des beim Kirchenbau angewandten Übergangsstils durchaus glaubhaft. Die Westseite ist aber eventuell erst kurze Zeit später zum Abschluss gekommen. Die nachfolgenden Jahre wurden zum Ausbau der Klosteranlage genutzt.
Nach dem Hussiteneinfall 1431 stellte man die Kirche notdürftig her. 1541 wurde das Kloster säkularisiert. In den Jahren 1637 und 1643 kam es während des Dreißigjährigen Krieges zu schweren Beschädigungen durch schwedische Soldaten. Da zum Regierungsantritt des Herzoges Christian I. noch nicht alle Schäden behoben waren, hielt man die Huldigungspredigt am 22. April 1657 in der Kirchhainer Pfarrkirche. Nach der Erweiterung des Schlosses ließ der Herzog die Klosterkirche ausbauen. Sie wurde als evangelische Schloss- und Pfarrkirche am 13. September 1676 eingeweiht.
„Die Klosterkirche Doberlug besticht durch ihre vollständig erhaltene neobarocke Ausstattung von einzigartiger Qualität“. Evangelische Gottesdienste werden hier sonntags um 11 Uhr gefeiert. Der Pfarrsprengel der Evangelischen Klosterkirchengemeinde Doberlug setzt sich aus neun Dörfern zusammen. Eine Besonderheit stellt die Kantorei dar, die seit ihrer Gründung 1696 ohne Unterbrechung besteht und in Gottesdiensten und bei Konzerten auftritt.
Die Evangelische Kirchengemeinde hat sich zu eigen gemacht, das geistliche Erbe der Zisterzienser wachzuhalten. Sie ist der Gemeinschaft Evangelischer Zisterzienser-Erben in Deutschland verbunden durch die jährlichen Jahrestreffen. Führungen und Besichtigungen sind nach telefonischer Anmeldung 035322 2982 möglich.
Nach dem Hussiteneinfall 1431 stellte man die Kirche notdürftig her. 1541 wurde das Kloster säkularisiert. In den Jahren 1637 und 1643 kam es während des Dreißigjährigen Krieges zu schweren Beschädigungen durch schwedische Soldaten. Da zum Regierungsantritt des Herzoges Christian I. noch nicht alle Schäden behoben waren, hielt man die Huldigungspredigt am 22. April 1657 in der Kirchhainer Pfarrkirche. Nach der Erweiterung des Schlosses ließ der Herzog die Klosterkirche ausbauen. Sie wurde als evangelische Schloss- und Pfarrkirche am 13. September 1676 eingeweiht.
„Die Klosterkirche Doberlug besticht durch ihre vollständig erhaltene neobarocke Ausstattung von einzigartiger Qualität“. Evangelische Gottesdienste werden hier sonntags um 11 Uhr gefeiert. Der Pfarrsprengel der Evangelischen Klosterkirchengemeinde Doberlug setzt sich aus neun Dörfern zusammen. Eine Besonderheit stellt die Kantorei dar, die seit ihrer Gründung 1696 ohne Unterbrechung besteht und in Gottesdiensten und bei Konzerten auftritt.
Die Evangelische Kirchengemeinde hat sich zu eigen gemacht, das geistliche Erbe der Zisterzienser wachzuhalten. Sie ist der Gemeinschaft Evangelischer Zisterzienser-Erben in Deutschland verbunden durch die jährlichen Jahrestreffen. Führungen und Besichtigungen sind nach telefonischer Anmeldung 035322 2982 möglich.
Preise
Eintritt frei, Spende erbeten
Adresse
Klosterkirche DoberlugEv. Pfarramt DoberlugSchlossplatz03253 Doberlug-Kirchhain E-Mail: pfarramt-doberlug@ekbo.deWebseite: www.klosterkirchengemeinden-doberlug.de/Telefon: 035322 2982Diese Karte kann nicht von Google Maps geladen werden, da Sie in den Datenschutz- und Cookie-Einstellungen externen Inhalten nicht zugestimmt haben.